Zusammenfassung des Urteils AGVE 2006 24: Verwaltungsgericht
Im Jahr 2006 entschied das Verwaltungsgericht über einen Fall betreffend die Zuordnung von Beteiligungen eines Einzelfirmeninhabers an einer AG zum Geschäfts- oder Privatvermögen. Dabei wurde festgestellt, dass die Zuordnung von Beteiligungen vom Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse abhängt und nicht allein von der buchhalterischen Behandlung. Es wurde betont, dass die Einbuchung von Verlusten als Geschäftsvermögen keine grosse Bedeutung hat, wenn der Verlust bereits absehbar oder eingetreten ist. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts in diesem Fall wurde im Dezember 2006 gefällt und betrifft R.W. gegen das Steuerrekursgericht.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2006 24 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | Verwaltungsgericht |
Datum: | 19.12.2006 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2006 24 S.112 2006 Verwaltungsgericht 112 [...] 24 Geschäfts-/Privatvermögen. Beteiligung (Aktienzeichnung, Darlehensgewährung)... |
Schlagwörter: | ögen; Geschäfts-; Verwaltungsgericht; Privatvermögen; Geschäfts-/Privatvermögen; Aktienzeichnung; Darlehensgewährung; Inhabers; Einzelfirma; Diversifikation; Tätigkeitsbereich; Zuordnung; Geschäftsoder; Gesamtheit; ächli-; Verhältnisse; Geringe; Behandlung; Zeitpunkt; Einbuchung; Verlust; Kantonale; Steuern; Entscheid; Verwaltungsgerichts; Kammer; Sachen; Steuerrekursgericht |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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